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Parteispende steuerlich absetzen: So sparen Sie mit politischem Engagement Steuern 💶🗳️

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 58 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Bürgerinnen und Bürger unterstützen „ihre“ Partei finanziell – sei es durch Mitgliedsbeiträge oder freiwillige Spenden. Was viele nicht wissen: Parteispenden sind steuerlich besonders begünstigt. Der Gesetzgeber fördert politisches Engagement ausdrücklich mit attraktiven Steuervorteilen.


In diesem Beitrag erfahren Sie praxisnah und verständlich, wie Sie Ihre Parteispende korrekt in der Steuererklärung angeben und wie viel Geld Sie vom Finanzamt zurückbekommen können.



✅ Sind Parteispenden steuerlich absetzbar?


Ja. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien sind nach § 34g und § 10b EStG steuerlich begünstigt.


Dabei gelten zwei Förderstufen:


1️⃣ Steuerermäßigung (direkter Steuerabzug – besonders attraktiv)


Bis zu 1.650 € pro Person bzw. 3.300 € bei Zusammenveranlagung werden zu 50 % direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Das bedeutet:

  • 1.000 € Spende → 500 € weniger Steuerzahlung

  • 1.650 € Spende → 825 € Steuerersparnis


👉 Das ist keine bloße Minderung des Einkommens, sondern eine echte Steuerersparnis!


2️⃣ Sonderausgabenabzug (für höhere Beträge)


Alles, was über diese Grenze hinausgeht, wird zusätzlich als Sonderausgabe berücksichtigt – bis maximal 1.650 €/3.300 €.


Dieser Teil wirkt sich über Ihren persönlichen Steuersatz aus.



📊 Beispielrechnung


Angenommen:

  • Parteispende: 2.500 €

  • ledig, Steuersatz: 35 %


Berechnung:

  • 1.650 € × 50 % = 825 € direkte Steuerersparnis

  • 850 € × 35 % = 297,50 € Steuerersparnis


➡️ Gesamtersparnis: 1.122,50 €


Effektiv kostet Sie die Spende also deutlich weniger als gedacht 👍



📝 Wo trage ich Parteispenden in der Steuererklärung ein?


In der Anlage Sonderausgaben:

  • Abschnitt: „Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien“

  • Spendenbescheinigung der Partei beifügen bzw. aufbewahren


Wichtig:

✔️ Offizielle Zuwendungsbestätigung erforderlich

✔️ Zahlung muss nachvollziehbar sein (Überweisung, kein Bargeld)



⚠️ Was ist nicht absetzbar?


Nicht steuerlich begünstigt sind:

❌ Spenden an Wählergemeinschaften ohne Parteistatus

❌ Spenden an Einzelkandidaten

❌ Sachspenden ohne korrekten Nachweis

❌ Bargeld ohne Beleg



💡 Steuer-Tipps vom Profi


✔️ Jahresende prüfen: zusätzliche Spende kann Steuerlast noch senken

✔️ Mitgliedsbeiträge zählen ebenfalls

✔️ Bescheinigungen immer aufbewahren


Gerade bei größeren Beträgen lohnt sich eine steuerliche Gestaltungsberatung, um die optimale Wirkung zu erzielen.



🔎 Fazit


Parteien finanziell zu unterstützen ist nicht nur politisches Engagement, sondern auch steuerlich attraktiv:

  • 50 % direkte Steuerermäßigung

  • zusätzlicher Sonderausgabenabzug

  • hohe Ersparnisse möglich


Wer die Regeln kennt, kann Steuern sparen und gleichzeitig Demokratie fördern 🇩🇪


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