Die Einspeisevergütung durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage ist einkommensteuerpflichtig. Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW kann auf Antrag auf die Besteuerung, aufgrund der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht, umgehen.
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Steuerkanzlei.
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