Schuldzinsenabzug
- Martin Reiss
- 31. Aug. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Schuldzinsen sind steuerlich nicht abzugsfähig soweit Überentnahmen getätigt worden sind.
Die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs ist auch bei steuerpflichtigen zu berücksichtigen, welche Ihren Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Commentaires