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  • AutorenbildMartin Reiss

Schuldzinsenabzug

Schuldzinsen sind steuerlich nicht abzugsfähig soweit Überentnahmen getätigt worden sind.


Die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs ist auch bei steuerpflichtigen zu berücksichtigen, welche Ihren Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

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