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Steuerfrei veräußertes Arbeitszimmer

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 13. Sept. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn von der Besteuerung ausgenommen. Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entschieden, dass der auf ein häusliches Arbeitszimmer, welches zu Überschusseinkünften genutzt wurde, entfallende Veräußerungsgewinn ebenfalls nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen ist.

 
 

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