🎥 Steuertipps für Content Creator: Was Influencer & Social-Media-Selbstständige steuerlich beachten müssen
- Martin Reiss

- vor 2 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Ob Instagram, TikTok, YouTube oder Podcast – viele Content Creator verdienen heute nebenbei oder hauptberuflich Geld mit ihrer Reichweite. Was dabei oft vergessen wird: Einnahmen aus Social Media sind steuerpflichtig.
Gleichzeitig gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Kosten abzusetzen und Steuern zu sparen. Wer seine Ausgaben richtig nutzt, zahlt oft deutlich weniger.
Hier finden Sie die wichtigsten Steuertipps speziell für Creator, Influencer und digitale Selbstständige.
💼 1. Einnahmen vollständig erfassen (auch Sachleistungen!)
Grundregel:👉 Alles, was Geldwert hat, ist steuerpflichtig.
Dazu gehören:
Werbeposts & Kooperationen
Affiliate-Provisionen
YouTube-/TikTok-Werbeeinnahmen
Geschenke/Produkte (PR-Samples!)
Reisen oder Hotelübernachtungen als Gegenleistung
kostenlose Technik oder Kleidung
Wichtig: Auch kostenlose Produkte gelten als Einnahme zum Marktwert.
💡 Tipp: Jede Kooperation dokumentieren – Datum, Auftraggeber, Wert, Rechnung.
🧾 2. Betriebsausgaben konsequent absetzen
Als selbstständiger Creator dürfen Sie alle betrieblich veranlassten Kosten steuerlich geltend machen.
Typische Beispiele:
Technik & Equipment
Kamera, Objektive, Drohne
Smartphone
Laptop, Tablet, Monitor
Mikrofon, Licht, Stativ
Speicherkarten & Zubehör
Software & Tools
Adobe, Canva, Schnittprogramme
Cloud-Dienste
Musiklizenzen
Webseiten-Hosting
Social-Media-Tools
Sonstiges
Internet & Telefon anteilig
Büromöbel
Fachliteratur & Kurse
Steuerberatungskosten 😉
Fahrtkosten zu Shootings oder Events
👉 Faustregel: Alles, was Sie für Ihren Content brauchen, ist meist absetzbar.
🏠 3. Homeoffice oder Arbeitszimmer nutzen
Viele Creator arbeiten von zuhause.
Sie können wählen zwischen:
Homeoffice-Pauschale oder
echtem Arbeitszimmer (wenn ausschließlich beruflich genutzt)
Gerade bei viel Schnittarbeit oder Büroarbeit lohnt sich das steuerlich schnell.
💡 Tipp: Ein klar abgetrennter Raum bringt oft höhere Vorteile als die Pauschale.
🚗 4. Reisen, Events & Shootings absetzen
Content entsteht nicht nur am Schreibtisch.
Absetzbar sind z. B.:
Fahrtkosten
Bahn-/Flugtickets
Hotelübernachtungen
Verpflegungsmehrkosten
Eintrittskarten für berufliche Events oder Messen
Wichtig: 👉 Beruflicher Anlass muss nachvollziehbar sein (z. B. Content-Produktion, Kooperation, Networking).
💳 5. Kleinunternehmer oder Umsatzsteuer?
Viele starten als Kleinunternehmer (§19 UStG).
Das bedeutet:
keine Umsatzsteuer ausweisen
weniger Bürokratie
aber kein Vorsteuerabzug
Bei hohen Ausgaben (z. B. Technik) lohnt sich oft Regelbesteuerung, weil Sie die Umsatzsteuer zurückholen können.
👉 Hier lohnt sich individuelle Beratung – falsche Wahl kostet schnell Geld.
📊 6. Rücklagen für Steuern bilden
Ein häufiger Fehler: Alles ausgeben und dann kommt die Steuernachzahlung.
Besser:👉 30–40 % der Einnahmen direkt zurücklegen
Denn:
Einkommensteuer
Gewerbesteuer (je nach Gewinn)
ggf. Umsatzsteuer
werden oft erst später fällig.
🧠 7. Frühzeitig professionell beraten lassen
Gerade Creator haben:
wechselnde Einnahmen
Kooperationen in Sachleistungen
Auslandskunden
Plattformumsätze
Das ist steuerlich komplexer als ein normaler Job.
Eine saubere Buchhaltung spart:
✅ Zeit
✅ Nerven
✅ Geld
✅ und schützt vor Nachzahlungen oder Ärger mit dem Finanzamt
🤝 Persönliche Unterstützung vor Ort
Als Steuerkanzlei Reiss betreuen wir auch digitale Selbstständige, Influencer und Creator aus Wasserburg am Inn und Umgebung.
Wir helfen bei:
Steuererklärung & Gewinnermittlung
Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung
Buchhaltung
individueller Steuergestaltung
👉 Termin einfach online oder telefonisch vereinbaren.
✅ Fazit
Content Creation ist kreativ – Steuern leider nicht.Aber wer seine Ausgaben kennt und richtig nutzt, kann jährlich tausende Euro sparen.
Mit guter Struktur und professioneller Begleitung bleibt mehr von Ihrem Erfolg übrig.




