Im Rahmen der Modernisierung des Gesellschaftsrechts sollen sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts künftig in ein öffentliches und rechtssicheres Gesellschaftsregister eintragen lassen können. Dies sei regelmäßig nur erforderlich, wenn die Gesellschaft ein registriertes Recht, beispielsweise ein Grundstück, erwerben will.
Martin Reiss
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