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  • AutorenbildMartin Reiss

Zweitwohnungsteuer trotz Zutrittsverbots auf Insel

Die Zweitwohnungsteuer wird auch dann erhoben, wenn die Gemeinde auf einer Insel oder Hallig liegt und dort wegen Corona-Maßnahmen ein Zutrittsverbot bestand. Die Steuer wird dennoch erhoben, da es wesentlich ist, dass die Zweitwohnung eine gesicherte Nutzungsmöglichkeit des Wohnraums ist.

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