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Zweitwohnungsteuer trotz Zutrittsverbots auf Insel

Autorenbild: Martin Reiss
Martin Reiss
28. Nov. 2022
1 Min. Lesezeit

Die Zweitwohnungsteuer wird auch dann erhoben, wenn die Gemeinde auf einer Insel oder Hallig liegt und dort wegen Corona-Maßnahmen ein Zutrittsverbot bestand. Die Steuer wird dennoch erhoben, da es wesentlich ist, dass die Zweitwohnung eine gesicherte Nutzungsmöglichkeit des Wohnraums ist.

 
 
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